Verlängerung der Steuererklärungsfrist für den VAZ 2019

Am 17. Dezember 2020 vereinbarten die Koalitionsfraktionen mit dem BMF die Steuererklärungsfrist bis zum 31. August 2021 zu verlängern. Die Fristverlängerung soll gesetzlich geregelt werden. Das parlamentarische Verfahren startet allerdings erst Anfang des Jahres 2021 und soll dann zügig umgesetzt werden. Die Regelungen sollen voraussichtlich in ein schon laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht.

Mit Schreiben vom 21.12.2020 hat das BMF die Steuererklärungsfrist für den VAZ 2019 um einen Monat bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies steht im Widerspruch zu der vier Tage zuvor getroffenen Vereinbarung zwischen den Koalitionsfraktionen und dem BMF.
 
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 hat das BMF die Steuererklärungsfrist für den VAZ 2019 um einen Monat bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies steht im Widerspruch zu der mit den Koalitionsfraktionen getroffenen Vereinbarung. Am 17. Dezember 2020 vereinbarten die Koalitionsfraktionen mit dem BMF die Steuererklärungsfrist bis zum 31. August 2021 zu verlängern. Die Fristverlängerung soll gesetzlich geregelt werden. Das parlamentarische Verfahren startet allerdings erst Anfang des Jahres 2021 und soll dann zügig umgesetzt werden. Die Regelungen sollen voraussichtlich in ein schon laufendes Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
 
Mit Schreiben vom 21. Dezember 2020 hat das BMF die Steuererklärungsfrist für den VAZ 2019 um einen Monat bis zum 31. März 2021 verlängert. Dies steht im Widerspruch zu der mit den Koalitionsfraktionen getroffenen Vereinbarung.