GRUNDSTEUERREFORM 2022


Kurz und bündig
 

- Die bisherige Berechnung der Grundsteuer ist verfassungswidrig
- Ab 2022 müssen Immobilien und Grundstücke neu bewertet werden
- Eigentümer müssen im Jahr 2022 eine Grundsteuererklärung einreichen
- Die neue Grundsteuer muss ab 2025 bezahlt werden


Hintergrund

Für die Berechnung der Grundsteuer wurde bislang der Einheitswert des Grundstücks herangezogen. Dieser Einheitswert basiert auf den Wertverhältnissen zum 01.01.1964. In den neuen Bundesländern sogar auf Werten von 1935! Da diese Werte heute nichts mehr mit der Realität zu tun haben, hatte das Bundesverfassungsgericht diese Form der Besteuerung für verfassungswidrig erklärt. Eine Neuregelung musste her.
 
Ablauf und Frist der Grundsteuerreform

Um die Grundstücke neu, und zwar auf den Wert zum 01.01.2022 zu bewerten benötigt die Finanzverwaltung Informationen der Eigentümer. Danach werden die Grundstücke und Immobilien alle 7 Jahre bewertet.
Eigentümer sind verpflichtet die benötigten Daten über eine Feststellungserklärung verfügbar zu machen. Diese Feststellungserklärung kann ausschließlich digital erstellt und eingereicht werden. Hierzu werden die Eigentümer aufgefordert. Ohne Aufforderung kann diese Erklärung nicht abgegeben werden.

Stand jetzt soll die Steuererklärung bis zum 31.10.2022 abgegeben werden. Die Aufforderungen hierzu sollen Mitte des Jahres erfolgen. Die Abgabe soll jedoch nicht vor dem 01.07.2022 möglich sein.